Publizität

Begünstigte Projektpartner haben die Auflage, ein durch Interreg gefördertes Vorhaben gegenüber der Öffentlichkeit in bestimmter Art und Weise zu präsentieren. Dies umfasst insbesondere den Hinweis auf die Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie des Interreg-Programms.

Die Auflage gewisser Publizitätsvorschriften erfolgt auf zwei Ebenen. Einerseits besteht

  • generelle Informationspflicht (z.B.: Anbringen eines Plakates oder einer Informationstafel bei Baumaßnahmen); und andererseits die
  • Hinweispflicht auf die Förderung bei öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen (z.B.: Websites, Flyer, Veranstaltungen, Pressemitteilungen).

In beiden Fällen dieser Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen des Vorhabens muss auf die Unterstützung durch die Europäische Union und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung hingewiesen werden. Dies erfolgt durch die Verwendung des entsprechenden Logos und Begleittextes. Darüber hinaus muss auch das Logo des Interreg V-Programms Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein verwendet werden. Bei Beteiligung der Schweiz und/oder des Fürstentums Liechtenstein müssen zusätzlich die entsprechenden Logos / Wappen angeführt werden.

Informationen rund um die entsprechende Medienformate, technische Hinweise und Anwendungsbeispiele bietet der Leitfaden 3.

Nach Genehmigung des Antrages werden die passenden Grafiken automatisch an den Lead-Partner übersandt. Auf Anfrage erhalten Sie die entsprechenden Grafiken in digitaler Form über die Verwaltungsbehörde (publizitaet@interreg.org). Neben den individuellen Grafiken in diversen Farbvarianten stehen auch vorgefertigte und an das Projekt angepasste Logoleisten zur Verfügung.

 

Muster einer Logoleiste - die für Ihr Vorhaben zutreffende Grafiken erhalten Sie über die Verwaltungsbehörde

 

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