Projektabrechnung

Kommunikations- und Transparenzanforderungen (Publizität)

Damit der Einsatz von Interreg-Fördermitteln für die Bürger*innen vor Ort sichtbar wird, haben die Empfänger*innen von EU- und Schweizer Interreg-Fördermitteln die Verpflichtung durch verschiedene Informations- und Kommunikationsmaßnahmen auf die Förderung ihrer Projekte aufmerksam zu machen.

In den unten anhängenden Leitfäden sind vor allem Regelungen zusammengefasst, die aus den maßgeblichen EU-Verordnungen hervorgehen.

Hinweis:
Bei Missachtung der Publizitätsvorschriften wird entsprechend der Bestimmung nach Art 36 (6) der VO (EU) 2021/1059 je nach der Art und Schwere des Verstoßes und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine Kürzung der Unterstützung bei dem Projektteilnehmenden von bis zu 2% vorgenommen.

  Leitfaden Publizität für Begünstigte (Kommunikations- und Transparenzanforderungen), Version 1.1 vom 05.05.2023

  Leitfaden Publizität für Kleinprojektefonds und Kleinprojekte innerhalb Kleinprojektefonds (Kommunikations- und Transparenzanforderungen), Version 1.1 vom 05.05.2023


Vergabe

 Formular Vergabevermerk Verhandlungsvergabe

  Übersicht über die Wertgrenzen bei der Vergabe von Aufträgen bis 30.09.2024

  Übersicht über die Wertgrenzen bei der Vergabe von Aufträgen ab 01.10.2024

  Erklärung zu Abschlussgründen 


Förderregeln

 EU-Förderregeln Interreg VI (Stand: 08.08.2024)

  CH-Förderregeln Interreg VI (Stand: 22.06.2023)