Finanzdatenmeldung

Gem. Artikel 32 ETZ-VO (Artikel 42 DVO) übermittelt die Verwaltungsbehörde regelmäßig der Kommission elektronisch kumulative Daten insbesondere die Anzahl der ausgewählten Vorhaben, ihre förderfähigen Gesamtkosten sowie die Werte der Output- und Ergebnisindikatoren. Die übermittelten Daten werden auf der programmeigenen Website (hier) veröffentlicht.

 

Datenübermittlung gem. Art. 32 ETZ-VO (Art. 42 DVO)

 Datenübermittlung 31.12.2022

 Datenübermittlung 31.03.2023

 Datenübermittlung 30.06.2023