Anwendung eines bestimmten Wechselkurses
Relevant für Projektpartner mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat (EU-Partner) und für Schweizer und Liechtensteiner Projektpartner, soweit deren Ausgaben von einem EU-Partner mitfinanziert werden.
Nach Ziffer II. 6. e) der EU-Förderregeln sind Ausgaben, die in Schweizer Franken getätigt wurden, von dem Projektpartner anhand des monatlichen Buchungskurses der Kommission, der in dem Monat gilt, indem die Ausgaben getätigt wurden, in Euro umzurechnen.
Der entsprechende Kurs kann über die Homepage der EU-KOM abgefragt werden: