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Von der Idee zur Förderung
Um eine Projektförderung können sich sowohl Privatpersonen, juristische Personen, sonstige Vereinigungen als auch öffentliche Träger bewerben. Die Projekte sind grenzüberschreitend von mindestens zwei Partnern aus unterschiedlichen Ländern, wovon mindestens ein Projektpartner seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben muss, im Rahmen der vorgegebenen Förderschwerpunkte durchzuführen. Aus den Reihen der Projektpartner ist ein sog. Leadpartner zu bestimmen, welcher als Hauptverantwortlicher die weitere Projektarbeit koordiniert. Er ist auch der Ansprechpartner gegenüber den Netzwerkstellen und dem Gemeinsamen Sekretariat.
Das folgende Schaubild stellt einen Überblick über die verschiedenen Phasen dar, welches ein Projekt vor, während und nach der Förderung durch Interreg im Idealfall durchläuft. Einen tiefgehenden Einblick liefert der Leitfaden 1.