Interreg ABH Begleitausschuss tagte in Lochau (Österreich)

Am 25. Juni 2025 kam der internationale Begleitausschuss des Interreg-Programms Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein zu seiner vierten Sitzung in der laufenden Förderperiode in Lochau (Vorarlberg) zusammen. Schwerpunkte der Tagesordnung waren zum einen die Fortschritte in der aktuellen Programmumsetzung und zum anderen erfolgten Präsentationen zweier laufenden Projekte. (veröffentlicht: 10.07.25)

Herr Landtagspräsident Mag. Harald Sonderegger eröffnete die 4. Sitzung des Interreg Begleitausschusses und begrüßte,
auch im Namen von Landesamtsdirektor Mag. Philipp Abbrederis, als Vorsitzender des Begleitausschusses alle Anwesenden herzlich.

Herr Sonderegger würdigte das Interreg Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein als ein gelungenes Beispiel für grenzübergreifenden
Mehrwert, das es auch weiterhin zu erhalten und zu bewerben gilt. Auch Projektträger aus Vorarlberg hätten sich in großem Umfang an
Interreg-Projekten beteiligt. Für dieses Engagement sprach er Interreg seinen ausdrücklichen Dank aus.
Die Fördermittel des SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) aus der Schweiz würden dabei sehr begrüßt und als ein starkes Commitment bewertet.

Im weiteren Verlauf gab er einen kurzen Rückblick über die Vernetzung im Rahmen von Interreg V sowie einen aktuellen
Überblick zu Interreg VI. Im aktuell laufenden Interreg VI Programm mit einem Fördervolumen von rund 60 Millionen € wurden
bereits 88 Projekte (inklusive Kleinprojekten) eingereicht. Etwa 390 verschiedene Projektpartner arbeiten im Rahmen des
Programms grenzübergreifend zusammen, eine sehr erfreuliche Bilanz.  Wenn Grenzen keine Hindernisse mehr darstellen,
könne die Zusammenarbeit in der Region weiter gestärkt werden. Es sei Aufgabe aller Beteiligten, aktiv für das Programm
zu werben. Die neuen Strukturfondsverordnungen würden voraussichtlich im Herbst 2025 veröffentlicht.
In diesem Zusammenhang bat Herr Sonderegger um weitere Unterstützung sowie um die Fortführung des Programms.

Im Anschluss berichtete Frau Clara Menasseyre, Programmassistentin der Europäischen Kommission und zuständig für das Interreg Programm ABH über folgende drei Themen:

 1. Mehrjähriger Finanzrahmen

Der Vorschlag der EU-Kommission für den mehrjährigen Finanzrahmen wird am 16. Juli 2025 vorgelegt werden, die Verordnungsentwürfe für die kommende Förderperiode am 22. Juli. Ziel ist eine Vereinfachung des Rechtsrahmens, daher wird es weniger einzelne Gesetzvorschläge geben. Zu Interreg wird es nur wenige Artikel in der Allgemeinen Verordnung geben. Weitere Details werden nach der Sommerpause veröffentlicht.

Frau Menasseyre ruft Partner und Stakeholder dazu auf, ihre Position zur Zukunft von Interreg deutlich zu machen, da die Diskussionen dazu auch über den Sommer fortgeführt werden. Der Konsultationsbericht des Programms sollte als Grundlage verwendet werden. Er sollte breit veröffentlicht und auch an die Nationalstaatsebenen kommuniziert werden.

Die EU-Kommission, Kommissar Raffaele Fitto und das Europäische Parlament unterstützen die Fortsetzung von Interreg und sehen es als einen Grundpfeiler des europäischen Projektes.

 2. BRIDGEforEU

Die entsprechende Verordnung wurde im Mai 2025 verabschiedet und tritt im Juni 2025 in Kraft. Sie bietet erstmals einen verbindlichen rechtlichen Rahmen um grenzübergreifende Hindernisse zu identifizieren, zu melden und zu lösen. Es wird einen jährlichen Bericht der Mitgliedsstaaten an die EU-Kommission dazu geben. Dieses Instrument bildet keine Konkurrenz, sondern Ergänzung zu Interreg

Die Aufzeichnung eines Online-Webinars, das BRIDGEforEU im Detail erklärt, ist unter folgendem Link zu finden: Breakfast Debate #23: BRIDGEforEU: Shaping the Future of Cross-Border Cooperation in Europe - YouTube

 3. Border Focal Point

Die Initiative ist bei der Generaldirektion Regionalpolitik angesiedelt und bietet Unterstützung „über Interreg hinaus“ für die grenzübergreifende Zusammenarbeit

Zum Instrumentarium gehören unter anderem: der Easy Border Navigator, ein Online-Tool, das Akteure bei grenzübergreifenden Anfragen an die richtigen Stellen weiterleitet, das Border Focal Point Network, ein europäisches Netzwerk von Fachleuten, das regelmäßig u. a. durch Frühstücksdebatten zu aktuellen Themen informiert und das Projekt b-solutions, das grenzübergreifende Hindernisse anhand konkreter Fälle analysiert und Lösungsvorschläge entwickelt. Zusätzlich wurde ein EU-weiter Datenhub zur Erhebung harmonisierter Informationen in Grenzregionen aufgebaut. Dieser deckt z. B. Bereiche wie öffentliche Dienstleistungen, Mobilität oder Gesundheit ab und kann zur weiteren Verbesserung der Programmgestaltung beitragen.

Im weiteren Verlauf präsentierte Herr Christian Tetzel (Leiter des gemeinsamen Sekretariats) die Verteilung der Fördermittel anhand der 38 genehmigten Projekte innerhalb der vier Prioritätsachsen sowie die Projektverteilung auf die spezifischen Ziele. Insgesamt zeigt sich eine ausgewogene Verteilung der Projekte und Fördermittel auf die Prioritätsachsen: 

  • Prioritätsachse 1 „Digitalisierung und Innovation“: 13 Projekte
  • Prioritätsachse 2 „Umwelt, Natur und Klimaschutz“: 10 Projekte
  • Prioritätsachse 3 „Gesundheit, Bildung, Kultur und Tourismus“: 9 Projekte
  • Prioritätsachse 4 „Zusammenarbeit und Bürgerschaftliches Engagement“: 6 Projekte

 Herr Tetzel erläuterte die regionale Beteiligung der Programmpartner.
Die Verteilung spiegelt dabei die finanzielle Beteiligung der Programmpartner wieder. Die regionale Beteiligung der aktuell 193 Projektpartner und 200 assoziierten Partner wurde eingehend erläutert. Assoziierte Partner erhalten keine finanzielle Förderung, leisten jedoch einen wesentlichen Beitrag zum Projekt und sollen davon profitieren. Ein Projekt besteht durchschnittlich aus 5,1 Projektpartnern und 5,2 assoziierten Partnern.

Es folgte ein Bericht der Verwaltungsbehörde durch den Leiter Herrn Mario Bauer zur operationellen und finanziellen Programmumsetzung.

Auf EU-Seite wurden über 25 Millionen Euro an Fördermitteln (rund 66,2 Prozent der europäischen Fördermittel), auf Schweizer Seite bisher rund 6,9 Millionen Euro genehmigt. Das Fürstentum Liechtenstein steuerte bislang rund eine Million Euro bei.
Die EU-Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (abgekürzt: EFRE). Die Schweizer Interreg-Fördermittel werden vom Schweizer Bund und den am Programm beteiligten Schweizer Kantonen zur Verfügung gestellt.
EU-seitig werden Projekte mehrheitlich mit 60 Prozent bezuschusst, auf Schweizer Seite in der Regel mit 30 bis 50 Prozent.

Bislang liegen noch keine belastbaren Informationen zur Förderperiode Interreg VII (Post-2027) vor. Am 16. Juli 2025 wird der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) der EU-Kommission erwartet, aus diesem lassen sich jedoch einige Indizien ablesen. Die ersten Verordnungsentwürfe für die kommende Förderperiode werden im Herbst 2025 erwartet.

 „Interreg in der Praxis“ - Umsetzungsbeispiele aus dem Programmgebiet bildete einen weiteren Schwerpunkt der Sitzung.

Herr Steurer stellte die Regio-V (Regionalentwicklung Vorarlberg) vor. Im ländlichen Raum muss verdeutlicht werden, welche positiven Beiträge die EU leistet, Ziel ist es, die Wertschätzung für die EU in diesen Regionen zu stärken, um der Schwächung des demokratischen Zusammenhalts und politische Entfremdung entgegen zu wirken.

Die Regio-V unterstützt in Interreg VI die folgenden grenzübergreifenden Projekte: 

·        ABH011 Courage

·        ABH012 GE_NOW

·        ABH013 ÖPNV grenzenlos unterwegs

·        ABH034 Skill Grade Mix

·        ABH047 gemWoFo

 

Die nächste Sitzung des Begleitausschusses wird am 17. Juni 2026 in Augsburg stattfinden.

Nähere Informationen zum Begleitausschuss-Gremium finden Sie unter dem Menüpunkt:
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