Thematische Schwerpunkte

Die regionalen Förderprogramme sind gehalten, eine streng begrenzte Anzahl von geeigneten thematischen Zielen auszuwählen und ihre Fördermittel auf einige wenige Prioritäten zu beschränken.

Die thematischen Ziele sowie die dazugehörigen Investitionsprioritäten des neuen Interreg VI Programms werden in insgesamt vier Prioritätsachsen abgebildet:

Digitalisierung und Innovation

Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Gesundheit, Bildung, Kultur und Tourismus

Zusammenarbeit und Bürgerschaftliches Engagement

Mit den gewählten thematischen Zielen und Investitionsprioritäten leistet das Programm wirkungsvolle Beiträge zur EU-Strategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und deren Kernziele.

Maßnahmen zur Förderung der Bildung, Forschung und Entwicklung sowie der regionalen Wettbewerbsfähigkeit werden ebenso gefördert wie Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Energieeffizienz. Diese Konzentration steht auch im Einklang mit den nationalen Strategien der beteiligten Länder im Programmgebiet der EU. Zudem berücksichtigt sie auch Anliegen der Neuen Regionalpolitik der Schweiz und des Regierungsprogramms des Fürstentums Liechtenstein.

 

 

 

Digitalisierung und Innovation


Spezifisches Ziel 1: Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien

Das Spezifische Ziel 1 soll das Wissens- und Innovationssystem im Programmraum für die regionalen Unternehmen und Forschungseinrichtungen stärker zugänglich und nutzbar machen.

Maßnahme 1: Förderung des Auf- und Ausbaus grenzübergreifender Cluster oder Kooperationen zur Intensivierung des Technologie- und Wissenstransfers beim gemeinsamen Thema (1) „nachhaltiges Wirtschaften, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft“, insbesondere durch die Vernetzung von kleinen, mittleren oder großen Unternehmen und unter Einbeziehung von öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtungen (wo relevant), sowie Förderung der Durchführung angewandter „grüner“ Forschung und der betrieblichen Einführung von umwelt- oder klimafreundlichen Technologien, Verfahren oder Produkte (Öko-Innovationen).


Maßnahme 2: Förderung des Auf- und Ausbaus grenzübergreifender Cluster oder Kooperationen zur Intensivierung des Technologie- und Wissenstransfers bei den gemeinsamen Themen (2), (3) und (4) der intelligenten Spezialisierung, insbesondere durch die Vernetzung von kleinen, mittleren oder großen Unternehmen und unter Einbeziehung von öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtungen (wo relevant), sowie Förderung der Durchführung gemeinsamer Forschungsprozesse und der betrieblichen Einführung fortschrittlicher Technologien.


Maßnahme 3: Förderung des Auf- und Ausbaus gemeinsamer Unterstützungsstrukturen oder spezialisierter Dienste zur Erleichterung des grenzübergreifenden Technologie- und Wissenstransfers bei gemeinsamen Themen der intelligenten Spezialisierung (z.B. grenzübergreifende Daten- und Informationssysteme zu bestehenden oder möglichen Kooperationspotenzialen, Hilfestellungen für die konkrete Anbahnung von Transferaktivitäten oder Kooperationen, Beratung für den Aufbau unternehmerischer Gemeinschafts- oder Neugründungen, etc.).


Maßnahme 4: Förderung grenzübergreifender Kleinprojektefonds zur Unterstützung von Vorhaben mit Gesamtkosten bis zu 200.000 Euro, welche konkrete Forschungs- und Innovationspotentiale zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen identifizieren und praktisch aufbereiten, sodass sie auch für weitergehende Vorhaben zum Technologietransfer (Maßnahmen 1 und 2) genutzt werden können.
Die

 

Spezifisches Ziel 2: Nutzung der Vorteile der Digitalisierung für Bürger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden

Das Spezifische Ziel 2 soll dem Programmraum neuartige grenzübergreifende Instrumente und Lösungen zur Verfügung stellen, indem
die Vorteile der digitalen Transformation (oder Digitalisierung) gemeinsam identifiziert und nutzbringend auf allen Ebenen eingesetzt werden.
 
Maßnahme 1: Förderung der Entwicklung und Umsetzung von Pilotvorhaben zur Digitalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen aus verschiedenen Branchen (einschließlich des Tourismussektors), insbesondere zur Errichtung bzw. Verbesserung des digitalen Managements und der digitalen Vermarktung (z.B. E-Commerce, E-Business und vernetzte Geschäftsprozesse, digitale Innovationsdrehkreuze, Living Labs, Web-Unternehmer und Informations- und Kommunikationstechnologien-Start-ups, B2B etc.).

Maßnahme 2: Förderung der Entwicklung und Anwendung neuer grenzübergreifender Behördendienste (e-government) und öffentlicher elektronischer Dienste (e-services), sowie Förderung der Verbesserung bestehender elektronischer Dienste von staatlichen Stellen / Behörden und gemeinsamen Strukturen der öffentlichen Zusammenarbeit.

Maßnahme 3: Förderung von neuen grenzübergreifenden IKT-Lösungen, elektronischen Diensten und Anwendungen für staatliche Stellen / öffentliche Behörden, die zur Verringerung der Treibhausgasemissionen oder zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen.

Maßnahme 4: Förderung der Entwicklung und Umsetzung von Pilotvorhaben zur Digitalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen aus verschiedenen Branchen, mit denen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen oder zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen wird.

Maßnahme 5: Förderung grenzübergreifender Kleinprojektefonds, die Vorhaben mit Gesamtkosten bis zu 200.000 Euro unterstützen, welche digitale Lösungen zur Bewältigung von Herausforderungen in anderen Politikfeldern oder Gesellschaftsbereichen (auch bei digitalen Kompetenzen und digitaler Inklusion) entwickeln, erproben und implementieren.
 
 
 
Spezifisches Ziel 3: Entwicklung von Kompetenzen für intelligente Spezialisierung, industriellen Wandel und Unternehmertum
 
Mit dem Spezifischen Ziel 3 werden Unternehmen, bei denen es sich oft um kleine- und mittlere High-Tech-Unternehmen mit einer Vielzahl von hochattraktiven Arbeits- und Ausbildungsplätzen handelt, dabei unterstützt, sich auf die aktuellen und zukünftigen betrieblichen Herausforderungen im Hinblick auf die Digitale Transformation und den industriellen Wandel hin zur Industrie 4.0 einzustellen (d.h. innerbetriebliche intelligente Spezialisierung, Digitalisierung der Arbeitswelt, Fachkräftemangel, anhaltender Strukturwandel etc.).
 
Gleichzeitig soll mit dem Spezifisches Ziel 3 auch dem zu erwartenden Fachkräftemangel entgegengewirkt werden, indem Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen) auf diese Herausforderungen vorbereitet werden.
 
Ziel ist somit die Schaffung konkret umsetzbarer Tools und Angebote, um im Programmraum Unternehmertum und betriebliche Kompetenzen zur erfolgreichen Bewältigung aktueller Herausforderungen zu stärken.
 
Neben dem SZ 1 stellt das Spezifische Ziel 3 für den Programmraum eine entscheidende Säule dar, um den wirtschaftlichen Erfolg und Wohlstand zu erhalten. Dabei ist das SZ 3 so angelegt, dass es das SZ 1 ergänzt und somit eine Überschneidung der Stoßrichtungen vermieden wird.
 
Maßnahme 1: Förderung von grenzübergreifenden Innovationsprozessen in Unternehmen (alle Sektoren und Branchen), die sich auf spezielle Bereiche aus den gemeinsamen Themenfeldern der intelligenten Spezialisierung konzentrieren und mit denen neue unternehmerische Kompetenzen bei Verfahren, Organisation, Vermarktung sowie bei nutzer- und nachfragebestimmter Innovation aufgebaut werden.

Maßnahme 2: Förderung von grenzübergreifenden Innovationsprozessen in kleinen und mittleren Industrieunternehmen, die sich auf spezielle Bereiche aus den gemeinsamen Themenfeldern der intelligenten Spezialisierung konzentrieren und mit denen Kompetenzen zur Anpassung an den industriellen Wandel oder an spezifische technologiebezogene Veränderungen aufgebaut werden.

Maßnahme 3: Förderung von grenzübergreifenden Innovationsprozessen in kleinen und mittleren Unternehmen, die gemeinsame Kompetenzen in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Energieeffizienz aufbauen und / oder gemeinsame Demonstrationsvorhaben in diesen Themen durchführen.

Maßnahme 4: Förderung von grenzübergreifenden unternehmerischen Gemeinschafts- oder Neugründungen (einschließlich Spin-offs, Spin-outs und Start-ups), die sich auf spezielle Bereiche aus den gemeinsamen Themenfeldern der intelligenten Spezialisierung konzentrieren.

 

Umwelt-, Natur- und Klimaschutz


Spezifisches Ziel 4: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen

Steigende Durchschnittstemperaturen, zunehmende Hitzeperioden und Extremwetterereignisse werden tiefgreifende Auswirkungen auf viele Sektoren und Lebensbereiche des Programmraums haben. Hier soll mit dem Spezifischen Ziel 4 entgegengesteuert und Verbesserungen ermöglicht werden.

Das spezifische Ziel 4 soll einen proaktiven Umgang mit dem Klimawandel ermöglichen und Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen
des Klimawandels bereitstellen. Dabei sollen auch die bereits im Programmgebiet bestehenden Kooperationen im Bereich
Risikomanagement unterstützt werden (Grenzübergreifende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit im Bereich Deutschland-Schweiz; Grenzübergreifende polizeiliche Zusammenarbeit Deutschland - Österreich; Bilaterales Katastrophenschutzabkommen Deutschland - Schweiz und regionale / lokale Umsetzung Baden-Württemberg-Schweiz; Bilaterales Katastrophenschutzabkommen und lokale Umsetzung Bayern - Österreich).

Maßnahme 1: Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der institutionellen Kapazitäten für eine Anpassung an klimabezogene Risiken (z.B. Hochwasser, Brände und Waldbrände, Stürme, Felsstürze, Muren, Lawinen, Befall durch Schadinsekten, etc.), sowohl im Bereich der Prävention als auch in den Bereichen Management und Nachsorge (z.B. Aufbau grenznaher Schutzinfrastrukturen insbesondere durch ökosystembasierte Ansätze, gemeinsame Strategien oder Systeme für Katastrophenschutz und -bewältigung, gemeinsame Bearbeitung der Folgeschäden von Risiken, etc.).


Maßnahme 2: Förderung von öffentlichen oder privaten Einrichtungen (z.B. Universitäten, andere Forschungseinrichtungen, Bildungsträger, Umweltverbände etc.), die Dienstleistungen für verschiedene gesellschaftliche Bereiche erbringen, welche zur Verbesserung der Resilienz gegenüber dem Klimawandel beitragen (z.B. Entwicklung und Anwendung von neuen Analysemethoden oder Kommunikationssystemen, von partizipativen Governance-Konzepten für Städte und Gemeinden, von spezifischen Informations- oder Fortbildungsmaßnahmen für klimasensible Wirtschaftssektoren, von Aktivitäten zur Sensibilisierung der Bevölkerung etc.).


Maßnahme 3: Förderung grenzübergreifender Maßnahmen zur wassersensiblen Entwicklung einschließlich Wassernutzung, Entwässerung, Starkregenvorsorge und Klimaresilienz.


Maßnahme 4: Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der grenzübergreifenden institutionellen Kapazitäten für eine Prävention, Bewältigung und Nachsorge von Risiken ohne Klimabezug (z.B. Erdbeben) oder von mit menschlichen Tätigkeiten verbundenen Risiken (z.B. technische Unfälle, etc.).


Maßnahme 5: Förderung von Vorhaben zur Prävention von Risiken in Verbindung mit grenzübergreifenden Gesundheitskrisen sowie zur Verbesserung des gemeinsamen Krisenmanagements und zur Aufarbeitung der Folgen von Gesundheitskrisen.

 

 

Spezifisches Ziel 5: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, sowie Verringerung aller Formen von Umweltverschmutzung

Der Programmraum steht für vielfältige Kulturlandschaften und unterschiedliche Naturräume mit ihrer biologischen Vielfalt, aber auch für eine stellenweise dichte Besiedelung und wirtschaftliche Dynamik. Hier soll das Spezifische Ziel 5 Projekte fördern, die eine ökologische Stabilisierung oder Aufwertung zum Ziel haben.

Maßnahme 1: Förderung grenzübergreifender Projekte zum Schutz und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt, der Naturräume und des Gewässerschutzes, u.a. in Natura-2000-Gebieten.

Maßnahme 2: Förderung grenzübergreifender Maßnahmen im Hinblick auf umweltfreundliche Produktionsverfahren und Ressourceneffizienz in Unternehmen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen.


Maßnahme 3: Förderung der Vermittlung von Umweltwissen und –bildung (Theorie) bzw. von Kommunikations- und Beteiligungsverfahren des Naturschutzes und zur Landschaftspflege (Praxis).


Maßnahme 4: Förderung integrierter Ansätze zur Verringerung der Umwelt- und Luftverschmutzung in städtischen und ländlichen Gebieten sowie der gemeinsamen Sanierung von kontaminierten Flächen.


Maßnahme 5: Förderung von Vorhaben zum Bau von grenzübergreifenden Radwegen zwischen städtischen Gebieten oder zwischen sensiblen Naturräumen, um damit die Luftverschmutzung durch PKW-gestützte Pendler- oder Freizeitverkehre zu reduzieren (im Zusammenhang mit Maßnahme 4).

 

Gesundheit, Bildung, Kultur und Tourismus


Spezifisches Ziel 6: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung
 
Das Spezifische Ziel 6 hat das Ziel den grenzübergreifenden Zugang und die Qualität der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der akademischen Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens zu verbessern.
 
Maßnahme 1: Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit bei der frühkindlichen Betreuung/Bildung, der allgemeinen schulischen Bildung (Primär- und Sekundarbereich) sowie der Bildung im Tertiärbereich.

Maßnahme 2: Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit bei der dualen / beruflichen Erstausbildung und der beruflichen Fortbildung und Weiterbildung (alle Themen und Sektoren bzw. Branchen), unter anderem im Hinblick auf intelligente Spezialisierung, digitale Transformation bzw. Steigerung des Unternehmertums, mit dem Ziel das Fachkräftepotenzial zu sichern.

Maßnahme 3: Förderung grenzübergreifender Projekte zur Qualifizierung von Arbeitssuchenden oder anderer nicht beschäftigter Personengruppen, mit dem Ziel das Fachkräftepotenzial zu erhöhen.

Maßnahme 4: Förderung gemeinsamer Vorhaben zur Erleichterung des grenzübergreifenden Berufszugangs, insbesondere durch die Schaffung einer transparenten und effizienten gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen aus nationalen oder regionalen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Maßnahme 5: Förderung grenzübergreifender Bildungsprojekte zur Aufarbeitung von Corona-Erfahrungen, z.B. im Bereich „virtuelles Lernen“.
 
 
Spezifisches Ziel 7: Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Förderung der Resilienz von Gesundheitssystemen, einschließlich der Primärversorgung, sowie Förderung des Übergangs von institutioneller Betreuung zur Betreuung in der Familie und in der lokalen Gemeinschaft

Das Spezifische Ziel 7 soll die grenzübergreifenden Hindernisse im Bereich der Gesundheitsversorgung angehen. Dabei liegt der Fokus auf der Entwicklung und Verbesserung grenzübergreifender Gesundheitsdienste und Angebote.

Maßnahme 1: Förderung grenzübergreifender digitaler Gesundheitsdienste bzw. -anwendungen (E-Health) und digitaler Pflegeanwendungen (E-Care), einschließlich des Internets der Dinge für körperliche Bewegung und bewegungsunterstütztes Leben.

Maßnahme 2: Förderung von Projekten, welche die grenzübergreifende Verbesserung des Zugangs zu einer schneller erreichbaren Gesundheitsversorgung betreffen.


Maßnahme 3: Förderung grenzübergreifender Projekte (auch virtuell) zur Selbsthilfe.


Maßnahme 4: Förderung von grenzübergreifenden Projekten im Hinblick auf die Zusammenarbeit von Gesundheitseinrichtungen.

 

Spezifisches Ziel 8: Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen

Das Spezifische Ziel 8 soll der Stärkung der Rolle von Kultur und Tourismus im Programmraum dienen und dabei die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, die soziale Eingliederung und die soziale Innovation im Fokus haben.

Maßnahme 1: Förderung grenzübergreifender Projekte im Kultur- und Tourismusbereich zur Bewältigung von Krisen- und insbesondere Pandemiefolgen.


Maßnahme 2: Förderung grenzübergreifender Projekte des nachhaltigen Kultur- und Naturtourismus und von dessen Vermarktung, u.a. durch Sensibilisierung für Kultur- und Naturtourismus.


Maßnahme 3: Förderung von (mehrsprachiger) Information und Sensibilisierung von nicht-ortsansässigen Feriengästen, aktiven Naturtourismus zu betreiben.


Maßnahme 4: Förderung von grenzübergreifenden Projekten zur Sichtbarmachung von gemeinsamen Kultur-und Naturpotenzialen, u.a. Zusammenarbeit von Trägerstrukturen.


Maßnahme 5: Förderung grenzübergreifender Plattformen für Kultur und Identität.

 

Zusammenarbeit und Bürgerschaftliches Engagement


Spezifisches Ziel 9: Verbesserung der institutionellen Kapazitäten insbesondere der für die Verwaltung eines bestimmten Gebiets zuständigen Behörden

Das Spezifische Ziel 9 soll der Optimierung und Stärkung institutioneller Kapazitäten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Programmraum dienen.

Maßnahme 1: Förderung der Verbesserung der grenzübergreifenden öffentlichen Daseinsvorsorge durch die gemeinsame Nutzung bestehender oder den Aufbau neuer regionaler / lokaler Infrastruktur und Dienste.


Maßnahme 2: Förderung grenzübergreifender Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz (z.B. prozessoptimierte Abwicklung von Gebäudesanierung) und zur Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien (z.B. Nutzung von Photovoltaikanlagen im Bestands- und Neubau, Nutzung von KMU-Wärmeüberschüssen in Nahwärmenetzen, etc.)

Maßnahme 3: Förderung grenzübergreifender Maßnahmen zum Hintanhalten des Klimawandels, z.B. zur besseren Akzeptanz erneuerbarer Energien.


Maßnahme 4: Förderung der Gründung bzw. Nutzung von Trägerstrukturen der grenzübergreifenden Raumentwicklung.


Maßnahme 5: Förderung einer engeren grenzübergreifenden Verwaltungszusammenarbeit.


Maßnahme 6: Förderung grenzübergreifender Kleinprojektefonds, in deren Rahmen Kooperationen zum Aufbau, zur Stärkung und zur Optimierung institutioneller Kapazitäten unterstützt werden, deren Gesamtprojektkosten bis zu 50‘000 Euro betragen.

 

Spezifisches Ziel 10: Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltungsstellen durch Förderung ihrer Zusammenarbeit auf den Gebieten Recht und Verwaltung sowie der Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und den Institutionen andererseits mit dem Ziel der Beseitigung rechtlicher und sonstiger

Das Spezifische Ziel 10 soll der Verbesserung der administrativen Abstimmung in den relevanten Politikfeldern und dem Abbau von Grenzhindernissen dienen.

Maßnahme 1: Förderung der grenzübergreifenden Abstimmung bei der Verkehrsplanung und beim grenzübergreifenden ÖPNV (z.B. neue ÖPNV-Liniendienste, Tarifharmonisierung und gemeinsame Nutzerinformationssysteme).

Maßnahme 2: Förderung einer grenzübergreifenden Abstimmung bei der Planung und der Vorbereitung von nachhaltiger Mobilität (z.B. gemeinsames Mobilitätsmanagement, Infrastrukturen für Radverkehr, E-Mobility, Park & Ride oder Mitfahrgemeinschaften / Carsharing, etc.).
Maßnahme 3: Förderung der grenzübergreifenden Abstimmung bei der Raumordnungs- und Flächennutzungspolitik.


Maßnahme 4: Förderung der Zusammenarbeit im Hinblick auf das stärkere grenzübergreifende Zusammenwachsen des Arbeitsmarkts.


Maßnahme 5: Förderung der Zusammenarbeit zur Beseitigung von rechtlichen oder administrativen Hindernissen.

 

Spezifisches Ziel 11: Aufbau gegenseitigen Vertrauens, insbesondere durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bürgern

Das Spezifische Ziel 11 soll als zentrales Element des Förderprogramms den europäischen Gedanken für die Bevölkerung des Programmraums sichtbar machen und insbesondere Bürgerprojekte unterstützen. Gleichzeitig aber auch zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID19-Pandemie auf die Gesellschaft dienen.

Maßnahme 1: Förderung grenzübergreifender Kleinprojektefonds, in deren Rahmen bürgerschaftliche Kooperationen und Netzwerke zur Begegnung und Vertrauensbildung unterstützt werden, deren Gesamtprojektkosten bis zu 50‘000 Euro betragen.


Maßnahme 2: Förderung grenzübergreifender Begegnungs- und Austauschprojekte und Kooperationsprojekte zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Schulen oder anderen Einrichtungen sowie Unternehmen zu vielen Themen (z.B. Kinder- und Jugendarbeit, Bildung, Kultur, Sport, Schule, Tourismus, Natur und Umwelt etc.).


Maßnahme 3: Förderung grenzübergreifender Projekte zur Bewältigung der COVID19-Pandemie oder anderer Krisen.