IBK-Kleinprojektefonds - nächste Einreichfrist

Nächste Einreichfrist für IBK-Kleinprojektefonds

Wann

19.05.2023 (Europe/Berlin / UTC200)

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Anträge für den IBK Interreg-Kleinprojektefonds können bis zum 19. Mai 2023 bei der IBK-Geschäftsstelle eingereicht werden. 

Kultur-, Sport- und Tourismusvereine, NGOs, Gemeinden, Institutionen und Verbände, die gemeinsam mit einer Partnerorganisation aus dem Nachbarland ein Vorhaben planen, können wieder Fördermittel für Kleinprojekte bei der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) beantragen. Gefördert werden grenzübergreifende Projekte aus den Bereichen Kultur und Bildung, Sport, Umwelt und Soziales sowie Tourismus und Standortförderung.

Einige Neuerungen sind in Kraft getreten. So z.B. wurde der maximale Förderbetrag auf 30.000 Euro erhöht und neue erleichternde Pauschalen eingeführt!

 

Antragsformulare und weitere Informationen stehen auf der Homepage Interreg-Kleinprojekte (bodenseekonferenz.org zur Verfügung. 

Beratung und Unterstützung bei Interreg-Kleinprojekten erteilt Frau Lydia Tollkühn von der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz. 

 

Weitere Informationen

 Weitere Informationen zu den Förderkriterien sowie Antragsformulare

 Website der Internationalen Bodenseekonferenz

 

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