Programmgebiet

Wo werden grenzübergreifenden Projekte gefördert?

Das Programmgebiet Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein ist eine Grenzregion, die mit Deutschland, Österreich, der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein vier souveräne Nationalstaaten umfasst. Österreich und Deutschland sind Mitglieder der Europäischen Union (EU), das Fürstentum Liechtenstein ist Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Das Programmgebiet Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein bildet damit in großen Teilen eine Außengrenze des Europäischen Wirtschaftsraumes.

 

 

Am Programm beteiligt sind folgende Gebiete:

Aus Baden-Württemberg

 

Aus Bayern

 

Aus der Ostschweiz

 

Aus dem Land Vorarlberg

 

das Fürstentum Liechtenstein

Bodenseekreis   Landkreis Lindau   Kanton Aargau   Bludenz-Bregenzer Wald    
Landkreis Konstanz   Landkreis Oberallgäu   Kanton Appenzell Ausserrhoden   Rheintal-Bodenseegebiet    
Landkreis Lörrach   Landkreis Unterallgäu   Kanton Appenzell Innerrhoden        
Landkreis Ravensburg   Landkreis Ostallgäu   Kanton Glarus        
Landkreis Sigmaringen   kreisfreie Stadt Kempten   Kanton Graubünden        
Landkreis Tuttlingen   kreisfreie Stadt Memmingen   Kanton Schaffhausen        
Landkreis Waldshut   kreisfreie Stadt Kaufbeuren   Kanton St. Gallen        
Schwarzwald-Baar-Kreis       Kanton Thurgau        
        Kanton Zürich        

 

Die nationalstaatlichen Grenzen werden überwiegend durch natürliche Grenzen gebildet: Im Osten des Gebietes durch den Gebirgszuges Rätikons, im Rheintal und am Hochrhein durch den Rhein und natürlich durch den Bodensee. Die Grenzziehung am Bodensee weist dabei eine Besonderheit auf, da sie bislang in großen Teilen des Sees nicht festgelegt wurde. Lediglich am Untersee und im Konstanzer Trichter existiert eine staatsvertraglich geregelte Grenzziehung zwischen Deutschland und der Schweiz. Dennoch verstehen die Anrainerländer den Bodensee als eine Art internationales Gewässer, dessen „Verwaltung“ von ihnen in Gemeinschaftsaufgabe erledigt wird. Eine derartige gemeinschaftliche Nutzung eines Binnengewässers ist in Europa einzigartig.

Weitere Besonderheiten sind die Exklaven Büsingen (zu Deutschland gehörend, es gilt jedoch überwiegend Schweizer Zoll- und Wirtschaftsrecht) und Kleinwalsertal (zu Österreich gehörend, Zollausschlußgebiet und deutsches Wirtschaftsgebiet). Als große Schwächen und als Entwicklungshindernisse für das Programmgebiet werden allgemein die periphere Lage in den jeweiligen Nationalstaaten - die sich insbesondere in Deutschland durch die Wiedervereinigung nochmals verstärkt hat - und die trennenden Staatsgrenzen empfunden.

Die trennende Funktion der Staatsgrenzen wird durch den Bodensee und den Rhein, durch die weitgehend die Grenzen verlaufen, noch verstärkt.