Kommunikations- und Transparenzanforderungen (Publizität)
Wichtige Hinweise für die Förderfähigkeit von Publizitätsmaßnahmen und Hinweispflichten
Damit der Einsatz von Interreg-Fördermitteln für die Bürger*innen vor Ort sichtbar wird, haben die Empfänger*innen von EU- und Schweizer Interreg-Fördermitteln die Verpflichtung durch verschiedene Informations- und Kommunikationsmaßnahmen auf die Förderung ihrer Projekte aufmerksam zu machen.
In den unten anhängenden Leitfäden sind vor allem Regelungen zusammengefasst, die aus den maßgeblichen EU-Verordnungen hervorgehen.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen:
- EFRE-Verordnung: VO (EU) 2021/1058
- ETZ-Verordnung: VO (EU) 2021/1059
- Dach-VO: VO (EU) 2021/1060
Hinweis:
Bei Missachtung der Publizitätsvorschriften wird entsprechend der Bestimmung nach Art 36 (6) der VO (EU) 2021/1059 je nach der Art und Schwere des Verstoßes und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine Kürzung der Unterstützung bei dem Projektteilnehmenden von bis zu 2% vorgenommen.
Leitfäden zur Kommunikations- und Transparenzanforderungen
Leitfaden Publizität für Begünstigte (Kommunikations- und Transparenzanforderungen)