Von der Idee zur Förderung

Projektförderung

Um eine Projektförderung können sich sowohl private natürliche oder juristische Personen als auch öffentliche Träger sowie sonstige Einrichtungen aus dem Programmgebiet bewerben. Fördergelder gibt es sowohl auf EU-Seite (EFRE) für EU-Projektpartner als auch auf Schweizer Seite (CH-Fördermittel) für Schweizer Projektpartner. Die Projektpartner haben sich auf einen Projektkoordinator (Lead Partner) aus ihren Reihen zu einigen, der das Projekt nach innen und außen vertritt. Seine Aufgabe besteht darin, Berichte und Rechnungen seiner Partner zu sammeln und die Einhaltung des Fördervertrages nach innen und außen zu vertreten.

Wer ist der Ansprechpartner?

Die Programmabwicklung erfolgt durch das Gemeinsame Sekretariat der Programmpartner, das seinen Sitz beim Regierungspräsidium Tübingen hat. Zugleich gibt es in der Schweiz (Netzwerkstelle Schweiz), Vorarlberg (Netzwerkstelle Vorarlberg), in Bayern (Newtzwerkstelle Bayern) sowie im Fürstentum Liechtenstein (Anlauf- und Informationsstelle Liechtenstein) regionale Kontaktstellen als erste Anlaufmöglichkeiten für Projektinteressierte.
Hier finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner des Programms.

Methodik zur Projektbewertung

Wie in den vergangenen Förderperioden kommt auch in der Förderperiode von Interreg VI ein zweistufiges Skizzen- und Antragsverfahren zum Zuge. Die Projektträger werden dabei von der Projektfindung bis zur Realisierung ihres Projekts von dem Gemeinsamen Sekretariat und den Netzwerkstellen bzw. der Anlauf- und Informationsstelle umfassend unterstützt.

Jedes Projekt durchläuft vor der endgültigen Annahme zur Förderung einen 2-stufigen Prüfungs- und Bewertungsprozess.

In der ersten Stufe reicht der Projektträger nach umfangreicher Beratung durch das Gemeinsame Sekretariat zunächst seine Projektidee, die sogenannte Skizze ein. Diese Skizze wird sodann umfassend unter Einbindung des Gemeinsamen Sekretariats, der Netzwerkstellen bzw. Anlauf- und Informationsstelle und Fachverwaltungen der Partnerländer geprüft und anschließend dem Projektauswahlgremium zur Entscheidung vorgelegt. Soweit die Skizze hierbei zur Antragstellung zugelassen wird, folgt die zweite Stufe, das sogenannte Antragsverfahren. Hier werden erneut Beratungsgespräche durch das Gemeinsame Sekretariat geführt, so dass die Projektträger in die Lage versetzt werden, auf möglichst unkompliziertem Weg ihren Antrag auf Förderung des Projekts einreichen zu können. Nach umfassender Prüfung des Antrags entscheidet erneut das Projektauswahlgremium über den Förderantrag.

Um diesen komplexen Prozess der Projektauswahl in ein transparentes Verfahren zu überführen, wurde ein Gemeinsames elektronisches Bewertungssystem (GeBS) entwickelt. Hierbei handelt es sich um ein vollständig digitalisiertes Verfahren, in welchem sowohl die Prüfung der Skizzen, als auch der Anträge unter Berücksichtigung sämtlicher Auswahlkriterien abgebildet werden.

 

Schaubild - Das 2-stufige Verfahren zur Prüfung, Bewertung und Auswahl von Projekten